Einkommensteuer - Immobilien

Grundsteuerreform: Zusammenfallen mit dem Zensus
Durch das Zusammenfallen von Zensus und Neubewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform müssen viele Immobilieneigentümer dieses Jahr gleich zweimal Angaben zu ihrem Grundbesitz machen.
Grundsteuerreform: Änderungen für die Land- und Forstwirtschaft
Land- und forstwirtschaftliche Flächen werden bundeseinheitlich nach denselben Regelungen bewertet, die sich aber in bestimmten Punkten von den bisherigen Regelungen unterscheiden.
Grundsteuerreform: Übersicht der Modelle und benötigte Daten
Die verschiedenen Grundsteuermodelle der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich deutlich im Umfang der für die Feststellungserklärung benötigten Daten.
Grundsteuerreform: Besonderheiten in den Bundesländern
Insgesamt sieben Bundesländer haben sich bei der Grundsteuerreform für Abweichungen von den Regelungen auf Bundesebene entschieden.
Grundsteuerreform: Das Bundesmodell für die Grundsteuer
Im Bundesmodell für die Grundsteuerreform werden viele Daten für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.
Grundsteuerreform: Umsetzung der Reform
In diesem Jahr müssen alle Immobilieneigentümer eine Feststellungserklärung abgeben, damit das Finanzamt die Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer berechnen kann.
Grundsteuerreform: Hintergrund der Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form als verfassungswidrig eingestuft und eine verfassungskonforme Neuregelung verlangt, die ab 2025 greift.
Erweiterte Kürzung bei Unterbringung von Kriegsflüchtlingen
Die Finanzbehörden haben Billigkeitsmaßnahmen für wohnungswirtschaftliche Unternehmen zu einer großzügigen Prüfung der Voraussetzungen einer erweiterten Kürzung bei der Unterbringen von Kriegsflüchtlingen erlassen.
Entlastung für gestiegene Energiekosten
Die Ampelkoalition hat ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das auch einen Steuerrabatt von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige vorsieht.
Berechnungen eines Statikers sind keine Handwerkerleistung
Auch wenn die Berechnungen eines Statikers für die Ausführung einer Handwerkerleistung notwendig sind, sind die Arbeiten des Statikers selbst nicht als Handwerkerleistung steuerlich begünstigt.

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