Internet und Telekommunikation

Beruht eine falsche Preisangabe auf einem technischen oder Tippfehler, kann der Verkäufer den Kaufvertrag anfechten. Anders sieht es aus bei falschen Wertangaben und Kalkulationsirrtümern. weiter
Peripheriegeräte eines Computers sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter. weiter
Onlineshopper können zukünftig nur noch dann bestellte Ware kostenlos zurücksenden, wenn sie zumindest einen Teil des Kaufpreises bereits bezahlt haben. weiter
Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden. weiter
Die regelmäßige Sicherung von Geschäftsdaten ist im gewerblichen Bereich selbstverständlich. weiter
Verbraucher haben auch bei Internet-Auktionen ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist. weiter
Seite Zurück Seite Weiter

Inhaltsübersicht   Zurück

 

Impressum © 2005 Hillemann & Scharf