Internet und Telekommunikation

Elektronische Rechnungen werden nur dann zum Vorsteuerabzug anerkannt, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind. weiter
Online-Kontoauszüge sind zwar grundsätzlich als Zahlungsnachweis für die Steuererklärung akzeptabel, genügen aber nicht den gesetzlichen Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen. weiter
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit bei der ertragssteuerlichen Beurteilung von Handyverträgen. weiter
Aus Vereinfachungsgründen gilt die Telekom auch für Leistungen von Dritten, die sie in ihren Rechnungen abrechnet, als leistendes Unternehmen. weiter
Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen können noch für bis zum 31. Mai 2005 endende Zeiträume in Papierform abgegeben werden. weiter
Die Anschaffungskosten für eine Internetdomain können nicht abgeschrieben werden, weil die Domain ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ist. weiter
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