Dient eine vermögensverwaltende GmbH offensichtlich nur dem Zweck, erbschaftsteuerbegünstigtes Betriebsvermögen zu schaffen, so liegt Gestaltungsmissbrauch vor. weiter
Für einen Anspruch auf den Betriebsvermögensfreibetrag muss das erworbene Vermögen sowohl beim Erblasser als auch beim Erben zum Betriebsvermögen gehoren. weiter
Bei einer teilentgeltlichen Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist die von den Vertragsparteien vorgenommene Kaufpreisaufteilung auch der Besteuerung zugrunde zu legen. weiter
Für den Verkauf eines Wirtschaftsguts aus dem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen wird der Erbe auch zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer. weiter