Einkommensteuer - Immobilien

Eine Immobilie wird vor dem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist dann über drei Jahre hinweg selbst genutzt, wenn die Nutzung in einem zusammenhängenden Zeitraum erfolgt, der nur das Kalenderjahr vor dem Verkauf voll ausfüllt. weiter
Der Verkäufer haftet bei einem zu bebauenden Grundstück auch dann in voller Höhe für die Grunderwerbsteuer, wenn ein Dritter zum Bau des Gebäudes verpflichtet ist. weiter
Die Ausnahme von der zehnjährigen Spekulationsfrist für selbstgenutzte Immobilien gilt auch für Zweit- und Ferienwohnungen. weiter
Der Gesetzgeber hat im Sommer einen Zuschuss für Mieterstrom aus Solaranlagen auf dem Hausdach beschlossen. weiter
Der Bundesrat hat die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer für eine selbst genutzte Immobilie vorgeschlagen. weiter
Auf eine zusammen mit dem Kaufpreis für ein Grundstück gezahlte Entschädigung für Durschneidungen und Baulasten auf anderen Grundstücken des Verkäufers fällt keine Grunderwerbsteuer an. weiter
Seite Zurück Seite Weiter

Inhaltsübersicht   Zurück

 

Impressum © 2005 Hillemann & Scharf