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Im Frühjahr hat das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer in ihrer aktuellen Form als verfassungswidrig eingestuft und den Gesetzgeber bis Ende 2019 mit einer Neuregelung beauftragt. Anfang Mai gab es ein erstes Treffen der Finanzminister, um sich über eine Neuregelung der Grundsteuer auszutauschen. Einen konkreten Auftrag zur Prüfung bestimmter Reformansätze oder eine Festlegung auf ein bestimmtes Modell gab es nach Auskunft der Bundesregierung jedoch noch nicht. Allerdings will die Bundesregierung bis zum Jahresende gemeinsam mit den Ländern einen Vorschlag erarbeitet haben. Das Ifo-Institut hat unterdessen im September eine Studie veröffentlicht, in der es sich dafür ausspricht, die Grundsteuer nur nach der Fläche von Grundstück und Gebäude zu bemessen, weil dies einfacher und damit schneller als jede andere Lösung umsetzbar sei. |
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