Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Trinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit. weiter
Ein nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung, sondern eine Ausbildung. weiter
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht nur begrenzt abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. weiter
Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beträge in eine Lebensversicherung ein, so sind die entsprechenden Beiträge Sachbezüge. weiter
Fahrtkosten, die während einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie nur drei Monate lang nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen. weiter
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. weiter
Seite Zurück Seite Weiter

Inhaltsübersicht   Zurück

 

Impressum © 2005 Hillemann & Scharf