Einkommensteuer - Arbeitnehmer Steuerfreiheit von Trinkgeldern Trinkgelder wurden rückwirkend zum 1. Januar 2002 von der Einkommensteuer befreit. weiter Nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung Ein nebenberufliches Erststudium ist keine Fortbildung, sondern eine Ausbildung. weiter Arbeitszimmer als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit Aufwendungen für ein Arbeitszimmer sind nicht nur begrenzt abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. weiter Lebensversicherungsbeiträge als Sachbezüge Zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie Beträge in eine Lebensversicherung ein, so sind die entsprechenden Beiträge Sachbezüge. weiter Fahrtkosten während einer beruflichen Fortbildung Fahrtkosten, die während einer beruflichen Fortbildung entstehen, können Sie nur drei Monate lang nach Dienstreisegrundsätzen geltend machen. weiter Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. weiter Seite Zurück Seite Weiter Inhaltsübersicht Zurück