Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium sind in der Regel keine Werbungskosten. weiter
Das Finanzamt kann Abfindungszahlunge, die Ihre fiktiven Bezüge für den Rest des Jahres übersteigen, nicht in einen "nicht tarifbegünstigten" und einen "tarifbegünstigten" Teil aufteilen. weiter
Die Kosten für die Führung eines Lohn- bzw. Gehaltskontos können als Werbungskosten geltend gemacht werden. weiter
Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile sind kein Arbeitslohn, wenn sie aus eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgen. weiter
Eine Abfindungszahlung bei der Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht steuerfrei. weiter
Bei der eindeutig beruflichen Veranlassung eines Umzugs sind private Begleitumstände unerheblich. weiter
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