Übernimmt der Arbeitgeber Mautgebühren für die mit dem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten, dann ist dies nicht von der 1 %-Regelung erfasst. weiter
Auch wenn die Bereinigung privater Schulden zur Voraussetzung für eine neue Anstellung gemacht wurde, sind die Aufwendungen dafür keine Werbungskosten. weiter
Der Kauf einer Brille führt nur dann zu Werbungskosten, wenn sie durch arbeitsschutzrechtliche Vorschriften vorgeschrieben ist oder die Sehschwäche auf die Arbeit am PC zurück geht. weiter
Das Bundesfinanzministerium hat zu den Rechtsbehelfsempfehlungen verschiedener Institutionen Stellung genommen und diese dem Grunde nach bestätigt. weiter