Aufwendungen für einen Computerkurs sind Werbungskosten, wenn Sie weder die für Ihren Arbeitsplatz notwendigen Computerkenntnisse noch einen privaten Computer besitzen. weiter
Damit die Vermietung eines Arbeitszimmers an den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn führt, muss der Mietvertrag in erster Linie dem betrieblichen Interesse dienen. weiter