Selbständige und Unternehmer

Das Wachstumschancengesetz musste schon mehrere Hürden überwinden und steht immer noch auf der Kippe, auch wenn ein Kompromiss den Umfang des Gesetzes bereits auf weniger als die Hälfte des ursprünglichen Entlastungsvolumens reduziert hat. weiter
Allein formale Mängel bei der Buchführung rechtfertigen noch keine Schätzungsbefugnis des Finanzamts, sofern es nicht auch sachliche Mängel gibt, die eine Schätzung nahelegen. weiter
Die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse zur Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens sollen um rund 25 % angehoben werden. weiter
Das Bundesamt für Justiz wird in Fällen, in denen die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2022 bereits abgelaufen ist, erst im April mit der Einleitung von Ordnungsgeldverfahren beginnen. weiter
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet. weiter
Weil sich das Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz bis 2024 hinziehen wird, haben Bundestag und Bundesrat unstreitige Teile des Gesetzes in das jetzt verabschiedete Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen. weiter
Seite Zurück Seite Weiter

Inhaltsübersicht   Zurück

 

Impressum © 2005 Hillemann & Scharf