Selbständige und Unternehmer

Auch Influencer und Personen mit ähnlichen Tätigkeiten können Ausgaben für Accessoires, Kosmetik oder Kleidungsstücke nicht als Betriebsausgaben geltend machen. weiter
Ein Einzelunternehmer mit mehreren voneinander unabhängigen Gewerbebetrieben kann den Höchstbetrag für Investitionsabzugsbeträge potenziell mehrfach ausschöpfen. weiter
Bei der pauschalen Versteuerung der Überlassung von Logenplätzen sind die anteiligen Ausgaben für Leerplätze nicht zu berücksichtigen. weiter
Wenn nachträgliche Änderungen in einem elektronischen Fahrtenbuch nicht in der Datendatei selbst dokumentiert werden, liegt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vor. weiter
Ab 2025 sollen Unternehmen nach dem Willen des Fiskus den ersten Schritt zu einer kompletten Erfassung aller Umsätze durch das Finanzamt machen und für B2B-Umsätze nur noch elektronische Rechnungen verwenden. weiter
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, sodass dieses nun verkündet werden und in Kraft treten kann. weiter
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