Umsatzsteuer

Auch elektronische Rechnungen sind für den Vorsteuerabzug geeignet, wenn sie mit einer digitalen Signatur versehen sind. weiter
Das "Surf & Rail"-Ticket der Deutschen Bahn AG ist als Fahrausweis im umsatzsteuerrechtlichen Sinne anzuerkennen. weiter
Über eine Leistung soll nur eine Rechnung gestellt werden, um einen mehrfachen Ausweis der Umsatzsteuer zu vermeiden. weiter
Damit der Vorsteuerabzug möglich ist, muss in einer Rechnung auch ausdrücklich der Nettobetrag ausgewiesen werden. weiter
Taxiquittungen müssen ab einem Betrag von 200 DM auf das Unternehmen ausgestellt werden. weiter
Nach den Vorgaben des Bundesfinanzhofs muss die Vorsteuer in Rechnungen immer explizit ausgewiesen werden. weiter
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