Ein unrichtig oder unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag darf nur dann berichtigt werden, wenn das Steueraufkommen nicht gefährdet wird. weiter
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und die umsatzsteuerrechtliche Praxis scheinen sich beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen ohne Aufführung des Entgelts zu widersprechen. weiter