Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, hat das Bundesfinanzministerium eine Vereinfachungsregelung zur Auszahlung von Kleinbeträgen erlassen. weiter
Für die Bildung einer Organschaft genügt es nicht, wenn beide Gesellschaften denselben Gesellschafter haben, aber keine Beteiligung zwischen den Gesellschaften besteht. weiter
Verluste aus den Vorjahren müssen bei der Berechnung einer Gewinntantieme berücksichtigt werden und dürfen nicht einfach mit einem Gewinnvortrag verrechnet werden. weiter