Existenzgründer

Ein teures Studium oder eine kostspielige Ausbildung zum Pilot lässt sich dank neuer Urteile zumindest auf Umwegen in voller Höhe steuerlich geltend machen. weiter
Die Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR ist wirksam und nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch nicht unverhältnismäßig. weiter
Zumindest die früher mögliche Ansparabschreibung ist auch für in einer ausländischen Betriebsstätte genutzte Wirtschaftsgüter möglich. weiter
Das erfreuliche Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Abziehbarkeit von Ausbildungskosten soll nun per Gesetzesänderung wieder ausgehebelt werden. weiter
Auch eine anders lautende Gerichtsstandsvereinbarung ändert nichts daran, dass Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, der Gesellschaft und ihren Organen bei einer Limited vor englischen Gerichten auszutragen sind. weiter
Auch im Handel erhältliche Standardsoftware ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, für das keine Ansparabschreibung und kein Investitionsabzugsbetrag möglich sind. weiter
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