Existenzgründer

Ein Rumpfwirtschafsjahr zählt mit, wenn geprüft wird, ob der Investitionszeitraum bei einer Ansparabschreibung oder einem Investitionsabzugsbetrag bereits abgelaufen ist. weiter
Ein als Liebhaberei geführter Betrieb behält diesen Status nicht automatisch auf Dauer, wenn später wesentlich höhere Einnahmen entstehen. weiter
Uni und Ausbildungsstätte gelten nicht mehr als regelmäßige Arbeitsstätte, womit die Fahrtkosten nicht mehr nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar sind. weiter
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung trifft jetzt auch Steuerzahler, die gar nicht ahnen, dass sie von dieser Pflicht betroffen sind. weiter
Kleinunternehmer sollen schon bald von diversen Pflichten bei der Bilanzierung entlastet werden. weiter
Die Finanzverwaltung ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, von Amazon eine Aufstellung der Marketplace-Anbieter zu bekommen. weiter
Seite Zurück Seite Weiter

Inhaltsübersicht   Zurück

 

Impressum © 2005 Hillemann & Scharf