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Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Für die Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten besteht kein Recht auf die Inanspruchnahme der Entfernungspauschale.
Ob die Teilnahme an einem Fremdsprachenkurs beruflich veranlasst ist, muss immer durch eine Gesamtwürdigung der Umstände geprüft werden.
Arbeitnehmer können neben der Entfernungspauschale auch tagweise höhere Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geltend machen.
Wird zuviel bezahlter Arbeitslohn erst im nächsten Jahr zurückgezahlt, wirkt er sich auch erst im nächsten Jahr steuermindernd aus.
Zur Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten sind, ergehen die Steuerbescheide inzwischen nur noch vorläufig.
Nur Gehbehinderte dürfen die tatsächlichen Fahrtkosten statt der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen.
Der Werbungskostenpauschbetrag des Arbeitnehmers kann nicht neben Betriebsausgaben für eine gleichartige Tätigkeit als Freiberufler oder Unternehmer geltend gemacht werden.
Ein Arbeitnehmer kann für einen durch seinen Arbeitgeber organisierten und bezahlten Sammeltransport keine Entfernungspauschale geltend machen.
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können vorweg entstandene Werbungskosten sein, wenn das Arbeitszimmer auch für die angestrebte Arbeit gebraucht wird.
Das Bundesfinanzministerium hat einen Nichtanwendungserlass zugunsten der Arbeitnehmer erlassen: Die Drei-Monats-Frist gilt 2005 noch nicht.

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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.