GmbH-Ratgeber
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Er trägt die Verantwortung und die Beweislast.
Beim Gesellschafterwechsel in einer GmbH hat der Notar lediglich die Anzeige gegenüber dem Registergericht auszuführen und muss darüber hinaus keine weiteren Angaben machen.
Bei der Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots mit einem Geschäftsführer sind verschiedene Punkte zu beachten.
Für leitende Angestellte, also auch GmbH-Geschäftsführer gilt das Arbeitszeitgesetz nicht.
Die Anbietungspflicht der Geschäftsanteile soll die Mitgesellschafter vor dem Eindringen eines nicht genehmen Gesellschafters schützen.
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