GmbH-Ratgeber
Eine Lebensversicherung ist eine Möglichkeit zur Alterssicherung für den Geschäftsführer einer GmbH.
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Er trägt die Verantwortung und die Beweislast.
Ein Gesellschafter einer Mehrpersonen-GmbH ist nicht zur Übernahme des Notgeschäftsführeramtes verpflichtet.
Bei einer Überschuldung muss kurzfristig ein Insolvenzantrag gestellt werden, wenn eine Prognose ergibt, dass die Geschäftsfortführung keinen Sinn mehr macht.
Während Fremdgeschäftsführer sozialversicherungspflichtig sind, muss sich die GmbH bei Gesellschafter-Geschäftsführern selbst um deren Altersversorgung kümmern.
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