Umsatzsteuer

Auswirkungen des Nullsteuersatzes für Solaranlagen bei Entnahmen oder Wertabgaben
Die Einführung des Nullsteuersatzes für die Lieferung bestimmter Photovoltaikanlagen hat auch Auswirkungen auf Altanlagen, insbesondere wenn es um die Entnahme solcher Anlage oder unentgeltliche Wertabgaben geht.
Nullsteuersatz für die Lieferung von Solaranlagen
Die Finanzverwaltung hat Detailregelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für die Lieferung neuer Photovoltaikanlagen ab 2023 veröffentlicht.
Zuordnungsentscheidung für gemischt genutzte Güter
Solange innerhalb der Zuordnungsfrist objektive Anhaltspunkte für die Entscheidung über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstands zum Betriebs- oder Privatermögen erkennbar werden, muss die Entscheidung dem Finanzamt nicht innerhalb der Frist mitgeteilt werden.
Umsatzsteuerfreiheit von Krankentransporten
Die Beförderung von Patienten ist nach EU-Recht als eng mit der Sozialfürsorge verbundene Dienstleistung unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.
Überblick der Änderungen für 2023
Steuerzahler können sich 2023 vor allem über höhere Freibeträge und eine Verbesserung der Home Office-Pauschale freuen.
Deutsche Regelung zur Umsatzsteuerorganschaft bestätigt
Nach Überzeugung des Europäischen Gerichtshofs ist die deutsche Vorgabe, dass der Organträger auch Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist, unionsrechtskonform.
Umsatzsteuerlicher Aufteilungsmaßstab bei gemischt genutzten Immobilien
Die Finanzverwaltung hat erklärt, wann welcher Aufteilungsmaßstab für den Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für gemischt genutzte Immobilien anzuwenden ist.
Umsatzsteuerliche Regelungen für Gastronomen und Landwirte angepasst
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz in der Gastronomie wird um ein weiteres Jahr verlängert und der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte wird 2023 angepasst.
Organschaft einer GmbH & Co. KG
Der Bundesfinanzhof hat sich zu den Voraussetzungen einer umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen den Gesellschaften einer GmbH & Co. KG geäußert.
Vorsteuerabzug aus Leistungen für private Interessen nicht möglich
Eine GmbH hat keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus Leistungen, die in erster Linie den privaten Interessen ihres Geschäftsführers und dessen Angehörigen dienen.

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