Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

• Steuerabzug für Bauleistungen
Um den Steuerabzug für Bauleistungen zu gewährleisten muss der leistende Unternehmer seinem Auftraggeber eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts aushändigen.
• Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit der Bank
Mit der Einrichtung von Schlichtungsstellen lassen sich Streitigkeiten mit den Kreditinstituten günstiger klären als durch eine Klage vor einem ordentlichen Gericht.
• Säumniszuschläge als Druckmittel
Säumniszuschläge sind ein Druckmittel der Finanzverwaltung. Hat der säumige Steuerzahler jedoch keine Barreserven, so geht auch der Druck ins Leere und ein Erlass ist möglich.
• Verlängerung der Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist für die Grunderwerbsteuer kann von Ihrem Finanzamt verlängert werden.
• Einspruch gegen einen Steuerbescheid
Für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid müssen Sie eine Frist von einem Monat einhalten, die Steuer muss aber zunächst trotzdem bezahlt werden.
• Euro-Grenzwerte ab 2002
Zur Einführung des Euro werden auch die in den Gesetzen angegebenen Beträge für Steuern und staatliche Leistungen umgestellt.
• Rückzahlung einer verdeckten Gewinnausschüttung
Auch mit einer entsprechenden Klausel im Gesellschaftsvertrag sind verdeckte Gewinnausschüttungen nicht mehr rückgängig zu machen.
• Prüfung für die Riester-Rente
Eine Anlage für die neue private Altersvorsorge muss erst vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geprüft werden, bevor sie zulageberechtigt ist.
• Jahresabschlussprüfung
Eine normale Jahresabschlussprüfung bietet noch keine Gewähr dafür, dass der Jahresabschluss in jeder Hinsicht richtig ist.
• Die Schattenwirtschaft floriert
Nicht nur Privatpersonen leisten Schwarzarbeit, auch Firmen sind daran beteiligt - aber sie setzen sich damit einem unkalkulierbaren Risiko aus.

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