Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

• Widerruf der Gemeinnützigkeit bei Finanzierung einer Fernreise
Gemeinnützige Vereine dürfen Ausflüge und Reisen der Mitglieder nur eingeschränkt bezuschussen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, die Gemeinnützigkeit aberkannt zu bekommen.
• Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar
Weil die Praxisgebühr eine Selbstbeteiligung und nicht Teil des Versicherungsbeitrags ist, kann sie nicht wie der Krankenversicherungsbeitrag selbst als Sonderausgabe abgezogen werden.
• Milliarden-Überschuss im Haushalt
Ein überraschender Überschuss im Bundeshaushalt nährt die Hoffnung auf mögliche Steuer- oder Abgabensenkungen.
• Hinweis auf Einspruch per E-Mail
Die Finanzgerichte sind sich bis jetzt nicht einig, ob der fehlende Hinweis auf die Möglichkeit eines Einspruchs per E-Mail zu einer ungültigen Rechtsbehelfsbelehrung führt.
• Steuerabkommen mit der Schweiz steht auf der Kippe
Ob das mit der Schweiz vereinbarte Steuerabkommen tatsächlich noch umgesetzt wird, steht derzeit in den Sternen.
• Einkünfte aus Eigenprostitution
Ob das älteste Gewerbe der Welt auch steuerrechtlich ein Gewerbe ist, beschäftigt jetzt den Großen Senat des Bundesfinanzhofs.
• Festsetzungsverjährung bei Pflichtveranlagung
Ist die vierjährige Festsetzungsfrist bereits abgelaufen, hat die Abgabe einer Steuererklärung, die zu einer Pflichtveranlagung führen würde, keine anlaufhemmende Wirkung mehr.
• Hundebetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung
Auch Hundebetreeung kommt grundsätzlich als haushaltsnahe Dienstleistung in Frage - wenn sie denn im Haushalt des Steuerzahlers stattfindet.
• NRW kauft neue Steuersünder-CD
Dem Zorn der Schweizer zum Trotz hat Nordrhein-Westfalen erneut eine Daten-CD mit einer Liste von Schwarzgeldkonten gekauft.
• Ausländischer Spendenempfänger muss gemeinnützig sein
Auch wenn Spenden ins EU-Ausland nun prinzipiell steuerlich abzugsfähig sind, muss der Spendenempfänger deswegen trotzdem die deutschen Anforderungen an die Gemeinnützigkeit erfüllen.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück