Einkommensteuer - Arbeitnehmer

• Tageweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Arbeitnehmer können neben der Entfernungspauschale auch tagweise höhere Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geltend machen.
• Rückzahlung von Arbeitslohn
Wird zuviel bezahlter Arbeitslohn erst im nächsten Jahr zurückgezahlt, wirkt er sich auch erst im nächsten Jahr steuermindernd aus.
• Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen
Zur Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten sind, ergehen die Steuerbescheide inzwischen nur noch vorläufig.
• Fahrtkosten eines Sehbehinderten
Nur Gehbehinderte dürfen die tatsächlichen Fahrtkosten statt der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen.
• Werbungskostenpauschale und Betriebsausgaben
Der Werbungskostenpauschbetrag des Arbeitnehmers kann nicht neben Betriebsausgaben für eine gleichartige Tätigkeit als Freiberufler oder Unternehmer geltend gemacht werden.
• Entfernungspauschale bei Arbeitgeber-Sammeltransport
Ein Arbeitnehmer kann für einen durch seinen Arbeitgeber organisierten und bezahlten Sammeltransport keine Entfernungspauschale geltend machen.
• Werbungskosten während der Arbeitslosigkeit
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können vorweg entstandene Werbungskosten sein, wenn das Arbeitszimmer auch für die angestrebte Arbeit gebraucht wird.
• Drei-Monats-Frist bei der Einsatzwechseltätigkeit
Das Bundesfinanzministerium hat einen Nichtanwendungserlass zugunsten der Arbeitnehmer erlassen: Die Drei-Monats-Frist gilt 2005 noch nicht.
• Zinsersparnisse aus Arbeitgeberdarlehen
Zinsersparnisse aus einem Arbeitgeberdarlehen müssen nur dann als Sachbezug versteuert werden, wenn tatsächlich eine Ersparnis gegenüber marktüblichen Konditionen vorliegt.
• Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten
Derzeit laufen mehrere Verfahren, die sich mit der Frage befassen, ob Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen sind. Ein Einspruch kann sich lohnen.

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