Einkommensteuer - Arbeitnehmer

• Unterkunft an einer vorübergehenden Tätigkeitsstätte
Nach einer Rechtsprechungsänderung führt eine Unterkunft an einer vorübergehenden Tätigkeitsstätte nicht mehr zu doppelter Haushaltsführung.
• Vertragsstrafe als Werbungskosten abziehbar
Eine Vertragsstrafe führt dann zu Werbungskosten, wenn sie gezahlt wurde, um einen besser bezahlten, neuen Job annehmen zu können.
• Inanspruchnahme der Entfernungspauschale
Für die Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten besteht kein Recht auf die Inanspruchnahme der Entfernungspauschale.
• Werbungskostenabzug für Fremdsprachenkurs
Ob die Teilnahme an einem Fremdsprachenkurs beruflich veranlasst ist, muss immer durch eine Gesamtwürdigung der Umstände geprüft werden.
• Tageweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Arbeitnehmer können neben der Entfernungspauschale auch tagweise höhere Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geltend machen.
• Rückzahlung von Arbeitslohn
Wird zuviel bezahlter Arbeitslohn erst im nächsten Jahr zurückgezahlt, wirkt er sich auch erst im nächsten Jahr steuermindernd aus.
• Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen
Zur Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten sind, ergehen die Steuerbescheide inzwischen nur noch vorläufig.
• Fahrtkosten eines Sehbehinderten
Nur Gehbehinderte dürfen die tatsächlichen Fahrtkosten statt der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen.
• Werbungskostenpauschale und Betriebsausgaben
Der Werbungskostenpauschbetrag des Arbeitnehmers kann nicht neben Betriebsausgaben für eine gleichartige Tätigkeit als Freiberufler oder Unternehmer geltend gemacht werden.
• Entfernungspauschale bei Arbeitgeber-Sammeltransport
Ein Arbeitnehmer kann für einen durch seinen Arbeitgeber organisierten und bezahlten Sammeltransport keine Entfernungspauschale geltend machen.

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