Umsatzsteuer

• Überlassung von Praxisräumen an Ärzte
Die Überlassung oder Vermietung von Praxisräume samt der medizinischen Ausstattung an einen Arzt ist grundsätzlich kein Teil einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung.
• Nur teilweiser Vorsteuerabzug für Sportwagen
Aus den Ausgaben für einen Sportwagen ist nur ein teilweiser Vorsteuerabzug möglich, wenn die Ausgaben aufgrund der Unternehmensgröße und anderer Umstände ein unangemessener Repräsentationsaufwand sind.
• Rückwirkender Vorsteuerabzug nach Rechnungsberichtigung
Das Recht auf Vorsteuerabzug nach einer Rechnungsberichtigung gilt nicht erst ab dem Zeitpunkt der Berichtigung, sondern bereits ab dem Zeitpunkt der Rechnungstellung.
• Geistheiler unterliegt der Umsatzsteuerpflicht
Die Seminare eines Geistheilers sind gleich aus mehreren Gründen keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.
• Kleinunternehmerregelung für Gebrauchtwarenhändler
Gebrauchtwarenhändler, die die Differenzbesteuerung anwenden, können die Kleinunternehmerregelung beanspruchen, solange die Summe der Differenzumsätze unterhalb der Jahresumsatzgrenze von 17.500 Euro liegt.
• Gefährdungshaftung bei Scheingutschriften
Ein Unternehmer, der zulässt oder daran mitwirkt, dass ein Dritter Scheingutschriften an ihn ausstellt, haftet für die in den Gutschriften ausgewiesene Umsatzsteuer.
• Hotelparkplatz ist voll umsatzsteuerpflichtig
Auch wenn das Hotel keine Parkgebühren für seine Parkplätze erhebt, sind die anteiligen kalkulatorischen Kosten für die Parkmöglichkeit mit dem vollen Umsatzsteuersatz zu versteuern.
• Zweites Bürokratieentlastungsgesetz in Arbeit
Ein neues Bürokratieentlastungsgesetz soll die deutsche Wirtschaft ab 2017 von unnötigem Papierkrieg befreien.
• Patientenbeförderung mit Taxen und Mietwagen
In einem neuen Schreiben befasst sich das Bundesfinanzministerium mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Umsatzsteuersatz auf die Patientenbeförderung mit Taxen und Mietwagen.
• Vertrauensschutz bei ungültig gewordener USt-Identnummer
Wenn die UStIdNr des Empfängers zwischen der Bestellung und der wenige Tage später erfolgten Lieferung ungültig wird, kann sich der Lieferant weiter auf die Umsatzsteuerbefreiung berufen.

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