Wirtschaftsrecht
Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Reform des Bilanzrechts vor, mit den vorrangigen Zielen, Bi-lanzen aussagekräftiger zu machen und bürokratische Vorschriften abzubauen.
Zum Geschäftsführer einer GmbH kann ein im Ausland Ansässiger nur bestellt werden, wenn er absehbar jederzeit nach Deutschland einreisen kann.
Der Aufsichtsratsvorsitzende macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er in Krisenzeiten nicht rechtzeitig eine Sitzung des Aufsichtsrats einberuft.
Der Urheber von Software kann die Weiterveräußerung von Software durch den Endabnehmer nur untersagen, wenn der Kunde die Software aus dem Internet heruntergeladen und freigeschaltet hat.
Für Rechtsstreitigkeiten mit einem Handelsvertreter sind die Zivilgerichte zuständig, soweit der Vertretervertrag bereits beendet ist oder der Vertreter lediglich einer beschränkten Wettbewerbsabrede unterliegt.
Unternehmen müssen für einen Räumungsverkauf keinen festen Zeitraum in der Werbung angeben.
Der Bundesrat hat das Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz verabschiedet, das zahlreiche kleinere Maßnahmen zum Bürokratieabbau enthält.
Angehörige der Handwerkskammer dürfen einen Betrieb nur dann betreten, wenn Zweifel an der Eintragungspflicht in die Handwerksrolle bestehen.
Seit dem 1. November 2005 können Minderheitenaktionäre ihre Rechte gegenüber der AG nur noch selbst und nicht mehr durch Bestellung eines besonderen Vertreters geltend machen.
Nach fast einem Jahr liegt nun der Regierungsentwurf für die Neufassung des GmbH-Rechts vor.
Übersicht -
Eine Seite zurück