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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
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Erbschaft und Schenkung

Verzicht auf Erb- und Pflichtteil

Wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung als Abfindung für den Verzicht auf einen Erb- oder Pflichtteil sind nicht steuerpflichtig. ...mehr...

Zweistufige mittelbare Grundstücksschenkung

Wird Ihnen Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes Geld geschenkt, handelt es sich regelmäßig um eine mittelbare Grundstücksschenkung. ...mehr...

Betriebsgrundstück oder nicht?

Ein Grundstück zählt nur dann zum Betriebsvermögen, wenn es sich im alleinigen Eigentum des Betriebsinhabers befindet. ...mehr...

Voraussetzungen für den Verlustabzug beim Erben

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Erbe den noch nicht verbrauchten Verlustabzug des Erblassers geltend machen. ...mehr...

Freibeträge, Gelegenheitsgeschenke und Kleinbetragsgrenze nutzen

Erbschaft- und Schenkungsteuer kann durch die mehrfache Nutzung von Freibeträgen, Gelegenheitsgeschenken und der Kleinbetragsgrenze vermindert werden. ...mehr...

Zuordnung von Vermietungseinkünften in Erbfällen

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung erfüllt. ...mehr...

Das Vermächtnis

Neben der Erbeinsetzung haben Sie auch die Möglichkeit, jemanden durch ein Vermächtnis zu bedenken. ...mehr...

Anzeigepflicht bei Erbschaft und Schenkung

Beim Erwerb von Vermögen besteht eine Anzeigepflicht beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt. ...mehr...

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