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JÜRGEN RÖSCH
STEUERBERATER
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Erbschaft und Schenkung

Freibetrag für Betriebsvermögen auch nach dem Tod

Auch nach dem Tod des Schenkers ist es möglich, den Freibetrag für Betriebsvermögen geltend zu machen. ...mehr...

Neubewertung des Grundbesitzes

Es ist davon auszugehen, dass die Belastung von Grundbesitz durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer steigen wird. ...mehr...

Vertragsverhandlung für Erbschaftsteuer nutzen

Der Erbe kann unter Umständen günstige Vertragsverhandlungen des Erblassers für die Erbschaftsteuer nutzen. ...mehr...

Nachteile des Berliner Testaments

Das Berliner Testament ist besonders bei größeren Vermögen nachteilig, weil das Vermögen zweimal der Erbschaftsteuer unterworfen wird. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, die Nachteile zu umgehen. ...mehr...

Verlustvorträge des Erblassers

Der Bundesfinanzhof denkt über eine Änderung der Rechtsprechung nach: Verlustvorträge sollen nicht mehr auf die Erben übertragbar sein. ...mehr...

Grundstücksschenkung nach Hausbau durch den Beschenkten

Bei der Schenkung eines Grundstücks nach der Errichtung eines Gebäudes durch den Beschenkten kommen die Grundsätze der gemischten Schenkung zur Anwendung, um die Bereicherung des Beschenkten zu ermitteln. ...mehr...

Zusammenrechnung von Schenkungen und Erbschaft

Schenkungen, die Sie vom Erblasser zu dessen Lebzeiten innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erhalten haben, werden mit dem Erbe zusammengerechnet. ...mehr...

Schenkungsteuerbefreiung bei Familienwohnungen

Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Eigentum an einem Familienwohnheim verschafft, sind schenkungsteuerfrei. ...mehr...

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