Erben und Vererben

Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer für 2010 geplant
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt die neue Regierungskoalition ihr steuerliches Sofortprogramm um, darunter auch Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer.
Betriebsvermögensfreibetrag für Nachlass eines Künstlers
Auch für den Nachlass eines Künstlers ist der Betriebsvermögensfreibetrag nicht von vornherein ausgeschlossen, nur weil die Erben nicht dieselbe Tätigkeit ausüben können.
Pfändung des Pflichtteils ist möglich
Die Gläubiger eines überschuldeten Erben können auch dann dessen Pflichtteil pfänden, wenn dieser enterbt worden ist und von sich aus den Pflichtteil nicht geltend macht.
Reform des Erbrechts
Nach mehrjährigen Beratungen ist rund ein halbes Jahr nach der Erbschaftsteuerreform nun auch die Reform des Erbrechts abgeschlossen.
Atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen
Die Finanzverwaltung erkennt atypisch stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen nun doch wieder als steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen an.
Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren
Wegen der Möglichkeit zur rückwirkenden Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts hat das Bundesfinanzministerium nun den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren in den Jahren 2007 und 2008 veröffentlicht.
Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung
Für den Fall, dass sich ein Erbe für die rückwirkende Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts entscheidet, hat das Bundesfinanzministerium die Bewertungsgrundlagen zur Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung in den Jahren 2007 und 2008 bekannt gegeben.
Großspende nicht vom Erben abziehbar
Ein Erbe kann nicht den unverbrauchten Teil einer Großspende des Erblassers in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen.
Weitergabe von Betriebsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform
Mit der Erbschaftsteuerreform haben sich sowohl die Bewertung von als auch die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen geändert.
Unabdingbares Teilhaberecht einer Erbengemeinschaft
Mitgliedern einer Erbengemeinschaft kann nicht durch einfachen Mehrheitsbeschluss die Teilhabe an einem Nachlassgegenstand entzogen werden.

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