Reform des Erbrechts

Nach mehrjährigen Beratungen ist rund ein halbes Jahr nach der Erbschaftsteuerreform nun auch die Reform des Erbrechts abgeschlossen.

Nach mehrjähriger Vorbereitung hat der Bundestag am 2. Juli 2009 den Weg frei gemacht für die Reform des Erbrechts. Ursprünglich sollte die zeitgleich mit der Erbschaftsteuerreform in Kraft treten, doch es gab noch Beratungsbedarf. Steuerlich wirkt sich die Erbrechtsreform zwar nicht aus, für die Testamentsgestaltung dagegen sehr wohl:



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