Bauen, Mieten und Vermieten

Schuldzinsenzuordnung bei Eigentumswohnungen
Sie haben die Möglichkeit bei einer selbstgenutzten und einer vermieteten Eigentumswohnung die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuzuordnen.
Solarstrom im Aufwind
Mit Sonderprogrammen fördert die Bundesregierung den Aufbau privater Solarstromanlagen. Aus einem Privatmann wird aber nur wegen einer Solaranlage noch kein Unternehmer.
Vermieter muss Ausweichwohnung während Sanierung zahlen
Ist dem Mieter der Aufenthalt in der Mietwohnung während der Sanierungsarbeiten nicht zumutbar, so hat er gegen den Vermieter einen Anspruch auf ein dem Standard der Mietwohnung entsprechendes Ausweichquartier sowie Ersatz der Mehraufwendungen.
Mietminderung wegen fehlender Mülltonne
Bei Fehlen der Mülltonne ist der Mieter berechtigt, die Miete bis zu 5% zu mindern. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die mit dem Vermieter vereinbarten Nebenkosten auch die Müllabfuhr umfassen.
Gemeinden dürfen auf Ausbaubeiträge nicht verzichten
Eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz muss für den Ausbau von Straßen Beiträge erheben, auch wenn sie auf dieses Geld wegen ihrer guten Finanzlage nicht angewiesen wäre.
Arglistige Täuschung mit unerprobten Baustoffen
Ein Bauunternehmer, der einen unerprobten Baustoff verwendet und den Bauherrn nicht darüber und das damit verbundene Risiko informiert, begeht eine arglistige Täuschung.
Industrielärm ist bei späterer Wohnungsbebauung
Wer in die Nähe eines Industriegebiets zieht und sich dabei bewusst der Gefahr von Geräuschbelästigungen aussetzt, kann später nicht auf Unterlassung des Industrielärms klagen.
Hauseigentümern bleibt Prozesskostenhilfe verwährt
Hauseigentümern steht grundsätzlich kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu, da es ihnen zumutbar ist, den Prozess durch Aufnahme eines Kredits zu finanzieren, indem sie das Haus als Sicherheit für den Kredit einsetzen.
Fristlose Kündigung wegen antisemitischer Beschimpfungen
Antisemitische Beschimpfungen rechtfertigen eine fristlose Kündigung, da in einem solchen Fall die Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter nicht mehr zumutbar ist.
Schimmelschäden durch mangelndes Lüften
Schimmelschäden sind ein Mangel der Mietsache, das Lüften liegt aber in der Verantwortung des Mieters.

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