Bauen, Mieten und Vermieten

Überhöhte Miete kann rechtmäßig sein
Vermieter können zumindest dann eine nicht mehr ortsübliche Miete verlangen, wenn sie anstelle des Mieters für Schönheitsreparaturen aufkommen.
Informationspflichten von Maklern
Ein Makler muss Kaufinteressenten darauf hinweisen, wenn die Angaben über die Größe eines Grundstücks geändert worden sind.
Konkludenter Vertragseintritt des Ehepartners
Ein Mietvertrag, der mit dem später ausziehenden Ehepartner abgeschlossen wurde, kann konkludent auf den anderen Ehepartner übergehen, falls er nicht mit auszieht.
Dauerhafte Anpflanzungen des Mieters gehören dem Vermieter
Pflanzt ein Mieter auf einem gemieteten Grundstück Bäume und Sträucher nicht nur zu vorübergehenden Zwecken an, verliert er sein Eigentum an den Pflanzen.
Risikoübernahme durch den Auftraggeber
Schlägt ein Auftraggeber ein bestimmtes Bauverfahren oder einen Werkstoff vor, übernimmt er allein dadurch noch nicht das Risiko mangelhafter Leistungen.
Rückzahlung einer einseitigen Mieterhöhung
Bei einer einseitigen Mieterhöhung kann der Mieter auch noch nach Monaten, in denen er die erhöhte Miete gezahlt hat, die Erhöhungsbeträge zurück verlangen.
Bauherren-Klausel in der Privathaftpflicht
Die so genannte Bauherren-Klausel in der Privathaftpflicht schließt nur Unfälle aus, die unmittelbar in der Bauphase eintreten.
Kabelanschluss ist kein Luxus
Der Anschluss einer Mietwohnung an das Breitbandkabelnetz ist keine Luxusmodernisierung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters braucht.
Doppelte Reparaturpflicht ist unzulässig
Zieht ein Mieter in eine unrenovierte Wohnung ein, muss er neben der Anfangsrenovierung nicht auch noch für Schönheitsreparaturen aufkommen.
Kürzere Kündigungsfristen für Mieter
Seit dem 1. Juni 2005 gelten auch für die meisten Mieter mit Altmietverträgen die kürzeren Kündigungsfristen der Mietrechtsreform von 2001.

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