Sozialversicherungen & Co.

Arbeitslosengeld II und Darlehenstilgung für ein Kfz
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II bleiben die monatlichen Raten für Zinsen und Tilgung eines Darlehens für ein Kfz außer Betracht.
Keine Hinterbliebenenrente für Lebenspartner
Anders als verwitweten Ehegatten haben Lebenspartner in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus dem öffentlichen Dienst.
Beiträge des Kindes zur freiwilligen Krankenversicherung
Beim Jahresgrenzbetrag für den Kindergeldanspruch sind auch die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung sind von den Einkünften des Kindes abzuziehen.
Krankenkassenwahl über die Agentur für Arbeit
Eine gesetzliche Krankenkasse darf einem Arbeitssuchenden nicht allein deshalb die Mitgliedschaft verweigern, weil dieser sein Wahlrecht über die Agentur für Arbeit ausgeübt hat.
Auch eine erschlichene E-101-Bescheinigung ist bindend
Ein Arbeitgeber handelt auch dann straflos, wenn er aufgrund einer erschlichenen E-101-Bescheinigung keine Beiträge zur Sozialversicherung abführt.
Keine Witwenrente nach Nothochzeit
Einem Anspruch auf Witwenrente steht bei einer Nothochzeit grundsätzlich die gesetzliche Vermutung der Versorgungsabsicht bei kurzer Ehedauer entgegen.
Arbeitslosengeld II ist angemessen
Der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II ist ausreichend hoch, um die vom Grundgesetz gebotene Existenzsicherung zu garantieren.
Neue Regelungen beim Arbeitslosengeld II
Ab dem 1. Januar 2007 gelten neben dem geringeren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 % für Empfänger des Arbeitslosengeldes II neue Regelungen.
Beitragsbemessungsgrenzen 2007
Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen an die Lohnentwicklung angepasst.
Verlängerte Versicherungspflicht für Arbeitnehmer
Zukünftig soll die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erst enden, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde.

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