MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Internet und Telekommunikation

Die Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde sind ausdrücklich gesetzlich geregelt, weshalb bis zu einer Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes keine Verfassungsbeschwerden per De-Mail möglich sind.
Nur die doppelte Beitragspflicht für Zweitwohnungen ist verfassungswidrig, ansonsten ist der Rundfunkbeitrag verfassungskonform.
Die EU-Kommission hilft Unternehmen mit einem Frage-Antwort-Katalog bei der Vorbereitung auf das neue Datenschutzrecht, das ab dem 25. Mai 2018 EU-weit in Kraft treten soll.
Wer einen WLAN-Hotspot betreibt, muss sich künftig keine Sorgen mehr über die Haftung für unerlaubte Handlungen seiner Nutzer machen.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass der Verkauf vieler Objekte über eBay auch als Privatanbieter eine nachhaltige umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit sein kann.
Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung genügt die Angabe einer Postfachadresse.
Für die Auszahlung des Restguthabens eines Prepaid-Vertrags darf ein Mobilfunkanbieter keine Extra-Gebühr verlangen.
Diverse Änderungen im Verfahrensrecht sollen Abmahnwellen in der Zukunft unattraktiv machen.
Sportvereine und Pay-TV-Anbieter dürfen den grenzüberschreitenden Vertrieb von Pay-TV-Decoderkarten in der EU nicht verbieten.
Die Deutsche Telekom AG muss einem Vierjährigen den Anschlussinhaber einer Telefonnummer nennen, wenn der Vater lediglich diese Nummer hinterlassen hat.

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