MARKUSALEXANDER FENSKE

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT


Haftungsprivileg für WLAN-Betreiber

Wer einen WLAN-Hotspot betreibt, muss sich künftig keine Sorgen mehr über die Haftung für unerlaubte Handlungen seiner Nutzer machen.

Anbieter von WLAN-Hotspots sollen künftig nicht mehr für Rechtsverstöße ihrer Nutzer haften - etwa für unberechtigtes Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerspielen. Mit der vom Bundesrat am 17. Juni 2016 gebilligten Änderung des Telemediengesetzes wird klargestellt, dass ein WLAN-Anbieter in einem solchen Fall nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

In Deutschland ist die Verfügbarkeit des Internets über WLAN weitaus weniger verbreitet als in vielen anderen Ländern. Insbesondere kleinere Unternehmen wie Cafés oder Hotels verzichten aufgrund der Haftungsrisiken derzeit oft darauf WLAN-Internetzugängen bereitzustellen - trotz aller damit verbundener Wettbewerbsnachteile. Die Gesetzesänderung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, also voraussichtlich Anfang Juli 2016.



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