Internet und Telekommunikation
Änderungen im Verbraucherschutzrecht
Am dem 1. Januar 2007 gelten für den Verbraucherschutz zahlreiche neue Regelungen.
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Unterlassungsanspruch bei Werbe-eMails
Unternehmen müssen nicht zum Absender von Werbe-eMails in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, um einen gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch geltend machen zu können.
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WLAN muss sicher sein
Auch Privatpersonen können für das unbefugte Benutzen des eigenen WLAN-Anschlusses durch Dritte haften.
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Einbeziehung von AGB bei Internetkäufen
Es genügt für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei einem Kauf im Internet, wenn der Verwender die Möglichkeit zum Ausdrucken oder dauerhaften Speichern erkennbar anbietet.
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Kein Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen
Der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen ist unzulässig, wenn der Softwareanbieter die Abtretbarkeit der Nutzungsrechte in seinen AGB ausdrücklich ausgeschlossen hat.
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