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Aktuelle Themen

Sozialversicherungen & Co.

Die neuen Eckwerte für die Sozialversicherung in 2020 stehen fest.
Mütter, die während der Kindererziehungszeit gearbetet haben, erhalten nicht den vollen Kinderbonus, wenn zusammen mit dem Arbeitseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird.
Zum 1. Juli 2019 wird aus der Gleitzone der Übergangsbereich, in dem bis zu einem Monatslohn von 1.300 Euro ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer anfallen.
A1-Bescheinigungen für die Entsendung eines Arbeitnehmers müssen seit diesem Jahr elektronisch beantragt werden. In einigen Ländern gibt es zur Bescheinigung verstärkt Kontrollen.
Für 2019 fallen die Eckwerte in der Sozialversicherung vor allem in Ostdeutschland deutlich höher aus, auch wenn der bundesweite Anstieg im Durchschnitt nur 2,52 % beträgt.
Im kommenden Jahr steht vor allem im Osten eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen und anderer Grenzwerte in der Sozialversicherung an.
Das Bundessozialgericht hat in zwei Fällen die Sozialversicherungspflicht von Minderheits-Geschäftsführern bestätigt.
Selbst kleinste Umwege auf dem Weg zur Arbeit sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Das gilt auch für den Test der Straßenglätte vor der Fahrt mit dem Auto.
Mit jedem Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung an die Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst.
Die gute Lage am Arbeitsmarkt führt zu einer Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrags um 0,1 % zum Jahreswechsel.

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