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Aktuelle Themen

Kaufleute und Unternehmer

Kleine Übersetzungsungenauigkeiten sind auch in einer beglaubigten Übersetzung möglich, solange sie von Amts wegen ohne weiteres berichtigt werden können.
Der Europäische Gerichtshof muss darüber entscheiden, ob der Verbraucher nach erklärtem Widerruf die Kosten für den Erstversand der Ware tragen muss.
Macht ein Käufer seine eigenen AGB zum Vertragsgegenstand, kann er diese anschließend nicht zu seinen Gunsten gerichtlich überprüfen lassen.
Für die Einreichung elektronischer Dokumente zum Handelsregister genügen auch notariell bestätige Zweitschriften der Originalurkunde.
Die Empfängerbank haftet nicht für Verluste aus einer Online-Überweisung, bei der eine falsche Kontonummer angegeben worden ist.
Die Insolvenz des Auftraggebers lässt den Provisionsanspruch eines Handelsvertreters unberührt.
Die Bezeichnung einer Firma muss nicht aussprechbar sein, es genügt, dass man sie artikulieren kann.
Stiehlt ein Mitarbeiter eines Transportunternehmens Waren, muss der Unternehmer dafür einstehen.
Für die obligatorischen Widerrufsbelehrungen bei Fernabsatzverträgen liegen jetzt die neuen gesetzlichen Muster vor.
Hervorgehobene Werbung mit Konditionen, die am Markt selbstverständlich sind, ist unzulässig.

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