Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Unbeschränkte Haftung nach Gründungsscheitern
Werden die Geschäfte einer Vor-GmbH nach dem Scheitern der GmbH-Gründung fortgeführt, haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten unbeschränkt.
Rückforderung überhöhter Abfindungen
Wird einem ausscheidenden Gesellschafter einer unangemessen hohe Abfindung für sein Ausscheiden gewährt, kann diese nicht in jedem Fall zurückgefordert werden.
GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer
Der Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel kein Arbeitnehmer.
Verbindlicher Rechtsformzusatz
Für Unternehmen ist ab dem 1. April 2003 die Angabe eines eindeutigen Rechtsformzusatzes verbindlich vorgeschrieben.
Sacheinlagen können gutgläubig erworben werden
Auch bei Sacheinlagen, die zur Gründung einer GmbH erfolgen, besteht die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs nach den Vorschriften des BGB.
Höhere Körperschaftsteuer in 2003
Ab 1. Januar 2003 gilt die erhöhte Körperschaftsteuer von 26,5 %.
Neufassung der Gewerbeordnung
Zum 1. Januar 2003 tritt die "entrümpelte" Neufassung der Gewerbeordnung in Kraft.
Eintragung eines Ausländers als GmbH-Geschäftsführer
Ein ausländischer Staatsbürger kann unter gewissen Umständen als Geschäftsführer einer Deutschen GmbH ins Handelsregister eingetragen werden.
Betriebsleiter für Handwerksgesellschaften
Für einen Eintrag in der Handwerksrolle braucht die GmbH einen Betriebsleiter mit Meisterbrief.
Preisabsprachen zwischen Unternehmen
Preisabsprachen zwischen Unternehmen vor der Abgabe eines Angebots haben schwerwiegende Konsequenzen.

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