Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Trotz Werbungskostenabzugsverbot können auch ab 2009 noch Werbungskosten geltend gemacht werden für Kapitalerträge aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer.
Für Darlehen eines Anteilseigners ist kein Abgeltungsteuersatz möglich, für die Darlehen von Angehörigen des Anteilseigners dagegen schon.
Auch für Darlehen zwischen Angehörigen ist die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes möglich.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Verluste beim Verkauf von wertlos gewordenen Lehman-Zertifikaten sind kein bloser Forderungsverlust und damit steuerlich abziehbar.
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