Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Hauptsächlich verwaltungstechnische Änderungen ergeben sich zum Jahreswechsel für auf den Großteil der Kapitalanleger.
Wer für das laufende Jahr eine Verlustbescheinigung der Bank möchte, muss diese spätestens am 15. Dezember beantragen.
Auf die Einladung von Deutschland hin haben nun 51 Staaten ein Abkommen zum globalen steuerlichen Informationsaustausch ab 2017 unterzeichnet.
Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Steuererklärung gestellt werden.
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