Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Auch eine Abfindung, die erst bei einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wird, ist für den Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerfrei.
Arbeitnehmer, die an einem Tag mehrfach zwischen ihrem Arbeitsplatz und ihrer Wohnung pendeln, können trotzdem nur die einfache Entfernungspauschale geltend machen.
Anschaffungskosten lassen sich nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn konkret eine überwiegende berufliche Veranlassung nachgewiesen wird.
Zuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen bleiben trotz der Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich steuerfrei.
Umschulungsmaßnahmen werden nicht als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt.
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