Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Ist die Teilnahme an einem Sprach- oder Kommunikationskurs zumindest vorwiegend beruflich veranlasst, können Sie die Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Auch dieses Jahr sinkt die Einkommensteuer noch einmal ein bisschen, womit die Steuerreform 2000 abgeschlossen ist.
Aufwendungen, die Sie für einen Betriebsausflug tätigen, sind nicht als Werbungskosten steuerlich abziehbar.
Die Kosten eines arbeitsbedingten Umzugs sind auch dann Werbungskosten, wenn dadurch eine Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen eintritt.
Nach aktueller Rechtsprechung sind Ausbildungskosten Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wobei ein neues Gesetz diese Rechtsprechung nun wieder teilweise rückgängig macht.
Übersicht -
Eine Seite zurück