Personal, Arbeit und Soziales
Der Arbeitnehmer hat bei 325-Euro-Jobs die Wahl, die Beiträge zur Sozialversicherung aufzustocken und entsprechende Leistungen zu erhalten.
Das Bundesarbeitsgericht meint, dass in alten Arbeitsverträgen die vereinbarten Kündigungsfristen durch die heute gültigen Fristen zu ersetzen sind.
Das Kündigungsschutzgesetz gilt zwar nicht für Kleinbetriebe, soziale Belange müssen bei der Kündigung aber trotzdem berücksichtigt werden.
Auch bei Aushilfstätigkeiten in den Ferien ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten.
Ein Arbeitgeber steht gegenüber dem Eigentum seiner Mitarbeiter in der Verantwortung. Dies gilt auch für deren Fahrzeuge auf dem Firmenparkplatz.
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