Personal, Arbeit und Soziales
Die Bundesregierung erhöht den Beitrag zur Rentenversicherung von auf 19,5 % und hebt ebenfalls die Beitragsbemessungsgrenze an. Auch an der Kranken- und Arbeitslosenversicherung wird gebastelt.
Leistet ein Arbeitnehmer über längere Zeit vergütete Überstunden, so zählen diese auch bei späterer Arbeitsfreistellung zum fortzuzahlenden Lohn.
Eine Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge sind Direktversicherungen, die aus einer Entgeltumwandlung finanziert werden.
Seit März diesen Jahres müssen die Arbeitnehmer detailliert informiert werden, wenn der Betrieb den Inhaber wechselt. Diesem Wechsel können die Arbeitnehmer auch widersprechen.
Ein Unfall während einer Zigarettenpause im Betrieb erfüllt nicht die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall.
Übersicht -
Eine Seite zurück