Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
In der neuesten Schätzung prognostizieren die Steuerschätzer für das laufende Jahr erneut höhere Steuereinnahmen, sehen die kommenden Jahre aber nicht mehr so optimistisch.
Der Bundesrat hat mehreren großen Steuergesetzen vorerst die Zustimmung verweigert, darunter das Jahressteuergesetz 2013.
Selbst wenn das Geld dem Finanzamt noch rechtzeitig zur Fälligkeit gutgeschrieben wird, kann das Finanzamt einen Säumniszuschlag festsetzen, falls der Scheck nicht drei Tage vor Fälligkeit bei der Finanzkasse eingeht.
Außer bei Gefahr im Verzug oder drohender Verjährung verzichten die Finanzämter in der Weihnachtszeit auf Vollstreckungsmaßnahmen, Betriebsprüfungen und andere unangenehme Maßnahmen.
Weil die steuerlichen Pflichten mit den beruflichen Pflichten gleichrangig seien, verlangt das Finanzgericht Köln mehr als nur den Hinweis auf eine Erkrankung, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden.
Dass Krankheitskosten nur oberhalb einer zumutbaren Eigenbelastung steuerlich abziehbar sind, hält das Finanzgericht Rheinland-Pfalz für verfassungsgemäß.
Ein reiner Austritt aus der Körperschaft "Kirche" mit dem Ziel, keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, ist nicht möglich.
Trotz der Gesetzesänderung Ende 2010 hält das Finanzgericht Münster Erstattungszinsen auf die Einkommensteuer auch weiterhin für steuerfrei.
Obwohl es für Einnahme-Überschuss-Rechner keine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten gibt, müssen bargeldintensive Betriebe einigermaßen detaillierte Kassenaufzeichnungen führen, wenn sie keine Steuerschätzung riskieren wollen.
Gemeinnützige Vereine dürfen Ausflüge und Reisen der Mitglieder nur eingeschränkt bezuschussen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, die Gemeinnützigkeit aberkannt zu bekommen.
Übersicht -
Eine Seite zurück