Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Verspätungszuschlag auf die Umsatzsteuersondervorauszahlung
Auch wenn die Fristverlängerung für Unternehmen freiwillig ist, führt die verspätete Anmeldung oder Zahlung der Sondervorauszahlung zu einem Verspätungszuschlag.
Einzugsermächtigung an das Finanzamt für die Kfz-Zulassung
Wegen der zum Teil erheblichen Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer geben viele Zulassungsstellen den Fahrzeugschein nur noch dann heraus, wenn der Halter eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilt.
Kein Altersentlastungsbetrag zusätzlich zum ermäßigten Steuersatz
Neben dem ermäßigten Steuersatz kommt die Anwendung des Altersentlastungsbetrags weder vom Wortlaut noch vom Sinn und Zweck der Vorschrift her in Betracht.
Fristen zur Antragsveranlagung
Eine Antragsveranlagung zur Anrechnung von Lohnsteuer ist nur innerhalb einer Frist von zwei Jahren möglich - bis dahin muss die unterschriebene Steuererklärung beim Finanzamt sein.
Finanzamt muss Versand eines Steuerbescheids nachweisen
Das Finanzamt muss nachweisen können, dass ein Steuerbescheid rechtzeitig zur Post aufgegeben wurde, wenn Verjährung droht.
Online-Kontoauszüge für die Steuererklärung
Online-Kontoauszüge sind zwar grundsätzlich als Zahlungsnachweis für die Steuererklärung akzeptabel, genügen aber nicht den gesetzlichen Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen.
Recht auf einen AdV-Antrag ohne Sicherheitsleistung
Das Finanzamt darf bei einem Antrag auf Aufhebung oder Aussetzung der Vollziehung nur dann eine Sicherheitsleistung verlangen, wenn an der Zahlungsfähigkeit des Steuerzahlers ernstliche Zweifel bestehen.
Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung
Die Bundesfinanzverwaltung wird umstrukturiert und neu gegliedert - mit der Hoffnung auf einen Effizienzgewinn.
Änderung der Veranlagungsart während der Einspruchsfrist
Wenn Eheleute während der Einspruchsfrist eine Änderung der Veranlagungsart beantragen, ist das Finanzamt an seine Feststellungen aus dem alten Bescheid gebunden.
Anwendung von Gerichtsurteilen
Immer wieder weigert sich die Finanzverwaltung, steuerzahlerfreundliche Gerichtsurteile des Bundesfinanzhofs anzuwenden.

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