Einkommensteuer - Immobilien
Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags ist kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft.
Der Bundesfinanzhof ist der Ansicht, dass Erbbauzinsen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind.
Da die Wohnungseigentümergemeinschaft inzwischen Rechtsfähigkeit erlangt hat, zeichnet sich eine Angleichung zwischen Praxis und Rechtsprechung beim steuerlichen Abzug der Instandhaltungsrücklage ab.
Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen und dem damit verbundenen Grundbesitz an Mitgesellschafter unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 finden umfassende Änderungen im Bewertungsrecht statt.
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