Einkommensteuer - Immobilien
Die Nutzung des Steuerabzugs für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kurz vor oder nach einem Umzug ist mit gewissen Schwierigkeiten verbunden.
Unter bestimmten Umständen kann sich ein Appartment im eigenen Haus als außerhäusliches Arbeitszimmer qualifizieren.
Den Nachweis für die ortsüblichen Vermietungszeiten einer Ferienwohnung muss der Vermieter erbringen.
Die steuerliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen soll strikt auf die Arbeitskosten beschränkt bleiben.
Ob eine Solaranlage nun Teil des steuerpflichtigen Verkaufspreises ist oder nicht, will die Finanzverwaltung klarstellen.
Übersicht -
Eine Seite zurück